PC Wartung
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- Kategorie: PC Service
- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 25. März 2011 16:56
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Vorsorge spart Zeit und Geld
Um den Werterhalt, die einwandfreie Funktion und die Sicherheit Ihres Systems zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Pflege und Wartung notwendig.
Vertrag: Der Servicenehmer bestellt durch die rechtsgültige Unterschrift des Wartungsvertrages beim Servicegeber die Wartung seines Computers. Die Wartung wird alle drei Monate durchgeführt.
Laufzeit: Der Wartungsvertrag wird für 1 Jahr abgeschlossen. Die Laufzeit verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung seitens des Servicegebers oder Servicenehmers erfolgt.
Leistungen: Während der Laufzeit des Wartungsvertrages wird der Computer des Servicenehmers durch Herrn Raman Ackermann des Servicegebers xcomcenter alle drei Monate vor Ort gewartet.
Der Wartungsvertrag beinhaltet folgende Leistungen:
- Installation von Patches und Updates des Betriebssystems und deren Anwendungen
- Überprüfung der Datensicherung
- Überprüfung, Bereinigung und Defragmentierung der Dateisysteme
- Erstellung eines Images des Betriebssystems zur schnellen Wiederherstellung im Fehlerfall
- Überprüfung des Virenscanners auf Funktion und Aktualität
- Viren- und Spyware-Prüfung mit unterschiedlichen -Scannern
- Entfernen von Trojanern und Spyware
- Entfernen von MRU List
- Störungsbeseitigung und Fehlerbehebung sowie Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
- Informationen über neue Produkte und mögliche Verbesserungen einschließlich der dazu notwendigen Beratung
Preis : Jahresbeitrag pro PC 100,00 € zzgl.19% Mehrwertsteuer
Zahlungsbedingungen: Der Pauschalpreis für den Wartungsvertrag wird bei Vertragsbeginn für das jeweilige Vertragsjahr im Voraus durch Rechnung erhoben. Die Zahlung der Rechnung hat innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellungsdatum zu erfolgen, ein Skontoabzug ist nicht zulässig. Die bei der Wartung eingebauten Ersatzteile oder zusätzlichen Leistungen (nach erfolgter Auftragserteilung) werden gesondert in Rechnung gestellt. In dem Pauschalpreis sind die Kosten für An-/Abfahrt und Arbeitszeit inbegriffen.
Ersatzteile und zusätzliche Leistungen: Ersatzteile und zusätzliche Leistungen, die nicht unter den Wartungsvertrag fallen, werden nach Rücksprache und Auftragserteilung gesondert berechnet. Folgende Leistungen sind vom Vertrag ausgeschlossen: Beseitigung von Störungen und Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Benutzung der Kunde zu vertreten hat.
Kündigung: Der Wartungsvertrag kann sowohl vom Servicenehmer als auch vom Servicegeber unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ohne Angabe von Gründen zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden.
Ausschlüsse: Nachfolgend aufgeführte Arbeiten fallen nicht unter die Leistungen des Wartungsvertrages und werden nach Absprache und bei Auftragserteilung nach Aufwand berechnet.
- Beseitigung von Störungen die durch Einwirkung von Feuer, Wasser, Überspannung oder höhere Gewalt verursacht wurden
- Standortwechsel, technische Änderungen
- Reinigungsarbeiten die unter den normalen Pflegeaufwand fallen, sind vom Servicenehmer selbst auszuführen.
- PC-Monitor, Bildschirm, Maus, Drucker sowie eingesetzte Software sind vom Wartungsvertrag ausgeschlossen. Reparaturen werden nach Aufwand berechnet.


